Hallo,
da ich eine Frage zu einer bestimmten Formulierung hatte, wollte ich das in einem eigenen Thread anfragen und nicht einen anderen Kapern. Ich hab schon ein wenig im Forum gesucht, aber nicht so ganz das gefunden was ich wissen will.
Folgendes Szenario User A wurde nach Auseinandersetzung mit Admin von einem Forum, gebannt. User A hat vorher noch einige Threads "leer" gemacht, die er in seiner Zeit im Forum erstellt hat. Bevor er jedoch seine Persönlichen Fotos (Fotos an welchen der User das Urheberrecht hat, da er sie mit seiner eigenen Kamera/Handy gemacht hat und auf welchen der User selbst auch abgebildet ist) aus dem Forum entfernen konnte, wurde er gesperrt.
Die Fotos wurden nicht entfernt. Die anderen "geleerten" Threads wurden auch wieder hergestellt.
User A wurde auf folgende Formulierung in der AGB hingewiesen:
Ist dies überhaupt so zulässig und Rechtens?5. Rechteübertragung
Der User räumt dem Eigentümer von FORUM ein unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an allen Beiträgen (Text-, Bild und Videomaterial) ein, welche im Forum und/oder der Shoutbox von dem User eingestellt wurden und werden. Dieses Nutzungsrecht berechtigt den Eigentümer von FORUM zu elektronischen Verwertung, insbesondere zur dauerhaften Vorhaltung des Beitrags im Forum.
Der Eigentümer von FORUM hat damit das Nutzungsrecht an allen Beiträgen des Internetauftritts. Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Beiträge oder deren Inhalte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung vom Eigentümer von FORUM oder des Urhebers nicht gestattet. Das Kopieren, Herunterladen, Verbreiten und Vertreiben sowie Speichern von Inhalten von FORUM bzw. Dritter ist, mit Ausnahme des Cachens im Rahmen des Besuchs des Forums ohne deren ausdrückliche Einwilligung nicht gestattet.
Ich wäre wirklich dankbar, für ein paar Antworten zu dem Thema.