
AW: Schadenersatzrechtliche Ansprüche
Der Versicherungswert des Paketes richtet sich nach dem Warenwert. Das ist der tatsächliche Warenwert, nicht der Kaufpreis.
Der "Gefahrenübergang" ist normalerweise der Zeitpunkt, an dem der Versender die Sendung einem Transporteur übergibt, aber für den "Verbrauchsgüterkauf" gibt es eine Ausnahme - wenn ein Unternehmer einem Verbraucher eine Ware sendet, findet der Gefahrenübergang erst statt, wenn der Empfänger die Ware erhalten hat.
Sprich: beim Versandgeschäft vom Unternehmer zum Verbraucher ist der Unternehmer so lange für die Sendung verantwortlich, bis sie den Verbraucher tatsächlich erreicht hat.
Wenn der Lieferant "das Paket verliert", ist es Sache des Versenders, sich mit dem Lieferanten auseinanderzusetzen, der Verbraucher als Käufer hat schlicht einen Anspruch auf Ersatzlieferung. Wenn das nicht möglich ist, hat er Anspruch auf Schadensersatz - das ist der tatsächliche Wert der Ware, nicht der Kaufpreis, denn der Schadensersatz reguliert den "Verlust" der konkreten Ware, nicht den Verlust des bezahlten Kaufpreises.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.