
AW: Zu Verkauf & Lieferung verpflichtet?
Hallo!
Sobald Du die Bestellung bestätigt hast musst Du liefern. Wenn Du aber nur den Bestelleingang bestätigst ist das noch kein verbindlicher Vertrag.
Du solltest auf jeden Fall einen Fachanwalt konsultieren. Erstelle die AGB auf keinen Fall selbst. Du solltest schon deshalb einen Fachanwalt einschalten damit Du einen abmahnsicheren Onlineshop bekommst. Die Fallstricke sind zu umfangreich um alles selber zu machen. Ohne die erforderlichen Kenntnise hast Du ruck zuck eine sehr sehr teure Abmahnung im Briefkasten, oder auch mehrere. Das kann Dich sehr schnell in den Ruin treiben. Der Fachanwalt gehört zu den Betriebsausgaben.
Gruß, René