Hallo,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum gelandet.
Mich interessiert folgender hypothetischer Sachverhalt:
Jemand ist in einem Betrieb als Versandleiter angestellt. In seiner Freizeit entwickelt er die Idee für eine Software, welche den Betriebsablauf optimieren würde und stellt dieses Konzept dem Geschäftsführer vor. Zu diesem Zeitpunkt existiert nur ein grobes Gerüst der Software.
Der Geschäftsführer und der Angestellte einigen sich darauf, dass diese Software im Betrieb eingesetzt werden soll. Die eigentliche Softwareentwicklung findet sowohl im Betrieb (neben der eigentlichen Arbeit) als auch privat statt.
Es wird nie über Lizenzierungen oder Urheberrecht gesprochen. Der Softwareentwickler (welcher eigentlich als Versandleiter eingestellt ist) vermerkt jedoch innerhalb der Software einen Urheberrechtshinweis.
Die Software wird mittlerweile seit 4 Jahren im Betrieb eingesetzt und ständig optimiert (meist während der Arbeitszeit).
Liegt das Urheberrecht jetzt beim Arbeitnehmer oder der Firma?