
AW: Bilder von anderen Personen in meiner Cloud
Hallo!
Bilder für den Privatgebrauch bedürfen keinerlei Genehmigung der fotografierten Personen. Auch wenn man sie Freunden zeigt ist das nicht strafbar.
Nur das öffentliche Zugänglichmachen könnte Problem machen. Da das aber ein Antragsdelikt ist kann man nur haftbar gemacht werden wenn die fotografierte Person Strafantrag stellt, oder zivilrechtlich die Löschung der Fotos aus den öffentlichen Medien einklagt.
Ob man für das Hacken von Accounts durch andere haftbar gemacht werden kann ist durchaus möglich (Stichwort Sorgfaltspflicht).
Gruß, René