
AW: Blog-Texte gestohlen. Leistungen vom Rechtsanwalt sinnvoll?
Ob das überzeugend ist, ist die Entscheidung des konkreten Richters. Ich finde gerade das Webarchiv überzeugend. Ich würde ihn noch mal anschreiben und auf das Archiv verweisen. Wer die Rechte an den Texten hält, sollte ihm egal sein, da jedenfalls er es nicht ist. Im zweiten Schritt würde ich mich an den Host-Provider wenden und auf den Sachverhalt hinweisen.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.