
AW: .de domain mit Briefkastenadresse registriert Wo/Wie Anzeige erstatten?

Zitat von
Tisiphone
Ein rumänisches Unternehmen betreibt eine .de Domain unter Angabe einer amerikanischen Briefkastenadresse (beweisbar).
Laut denic Regeln ist das unzulässig.
Der Inhaber einer de-Domain muss eine deutsche Adresse nicht haben.
Laut AGB des Denic gilt:
"Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, benennt er einen in Deutschland ansässigen administrativen Ansprechpartner, der zugleich sein Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. § 184 der Zivilpro-zessordnung, § 132 der Strafprozessordnung, § 56 Absatz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung sowie § 15 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder ist."
Es reicht also völlig, wenn dem Denic ein in Deutschland ansässiger administrativer Ansprechpartner bekannt ist.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.