Hallo,
Herr Max Mustermann hat eine Webseite erstellt wo er kostenlos eine Dienstleistung anbietet. Beschreibung der Dienstleistung: Der Auftragnehmer in dem Fall das Nachunternehmen trägt sich in eine Datenbank ein (kostenlos) und und hat dadurch die Assicht auf Aufträge die er Angeboten bekommt.
Zur Frage: Darf der Webseiten Betreiber seine Seite per Link auf z.B. www.Myhammer. oder www.Ebay kleinanzeigen. verlinken und Werbung für seine Seite machen?
Er muss die Seite ja bekannt machen, damit möglichst viele Nachunternehmen sich in der Datenbank registrieren.
Wenn der Webseiten Betreiber das nicht darf, warum darf er das nicht?
Danke im Vorraus
SAMIOL