
AW: Rechtliche Konsequenz der Domainregistrierung

Zitat von
simonthiel
Es geht um den Fall, dass sich die Person im Impressum von der Person, die die Domain registriert hat unterscheidet.
Was soll "die Person im Impressum" sein?
Im Impressum einer Website muss ein medienrechtlich Verantwortlicher genannt werden. Das kann nur eine natürliche Person sein, keine juristische Person. Auch die von einer juristischen Person (Zeitung, Verlag, Unternehmen, was auch immer) herausgegebene Website muss eine natürliche Person als medienrechtlich Verantwortlichen nennen.
Die (juristische) Person im Impressum gilt als gesetzlicher Vertreter der Webpräsenz?
Eine "Webpräsenz" hat keinen "gesetzlichen Vertreter".
Eine "Webpräsenz" (Website) muss einen medienrechtlich Verantwortlichen haben. Siehe oben.
Wenn eine juristische Person Herausgeber einer Website ist, müssen im Impressum der Seite neben dem medienrechtlich Verantwortlichen die üblichen Pflichtangaben gemacht werden. Also: Firma oder Vereinsname, Handelsregister- oder Vereinsregister-Nummer, Geschäftsführer usw. usf. Ggf. die USt-Identnummer, usw. usf.
Welche rechtliche Konsequenzen kann es haben, falls die Domain über eine andere Person registriert wurde?
Man kann eine Domain von jedem registrieren lassen, von dem man sie registrieren lassen möchte. Bei der Registrierung einer Domain gibt es immer drei beim jeweiligen NIC genannte Personen:
1. Den Admin-C - der "administrative contact", das ist der "mächtigste" von den dreien
2. Den Tech-C - der technische Zuständige
3. Den "billing contact" - das ist der, der für die Bezahlung der Rechnung für die Registrierung zuständig ist.
Alle drei haben zunächst mal überhaupt nichts mit der rechtlichen Verantwortlichkeit für die Website zu tun. Wenn kein medienrechtlich Verantwortlicher greifbar ist, wird sich zumindest die deutsche Justiz an den Admin-C halten, um zu erfahren, wer tatsächlich Verfügungsberechtigter über die Website ist.
Ist im Falle von Haftungsansprüchen oder sonstigen rechtlichen Problemen stets nur die Person des Impressums verantwortlich.
Zunächst mal ist der medienrechtlich Verantwortliche straf- und zivilrechtlich für die Inhalte der Website verantwortlich. Ob man im Einzelfall auch noch den Geschäftsführer einer GmbH o.ä. für das Treiben der Website mit verantwortlich machen kann, hängt vom Einzelfall ab.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.