
AW: Programmcode = geistiges Eigentum?
Hallo!

Zitat von
Mutschas
(...) Wem gehört jetzt der Quellcode? (...)
Das Urheberrecht liegt immer beim Urheber. Das Problem ist nachzuweisen dass die Programmierung nicht im Auftrag der Firma erfolgte, also keine arbeitsrechtliche Abhängigkeit vorliegt. Es existiert ja offensichtlich nichts Schriftliches.

Zitat von
Mutschas
(...) ob ich z.B. die Weitergabe (...) verhindern kann (...)
Verhindert kannst Du das nur mit einer Klage. Stellt sich die Frage ob die Schöpfungshöhe ausreicht um zweifelsfrei zu Deinem Gunsten entscheiden zu können. Den Wert des Codes (den müsste man sich mal anschauen) kann man auch nicht so leicht festlegen. Es ist wie immer eine Geldfrage. Und dem Chef sagen dass Du das Veröffentlichen nicht möchtest wird nichts bringen, außer vielleicht die Kündigung.

Zitat von
Mutschas
(...) da php-Programmierung (...)
Ein weiteres Problem ist dass PHP-Code nur sehr selten geschützt werden kann. Das gilt auch für HTML, CSS und JS. Ein ****** lässt sich schützen, aber der Code leider nicht. Eine ausreichende Schöpfungshöhe wird regelmäßig verneint. Ein Urheberrecht gibt es zwar auch bei diesen Auszeichnungssprachen. Aber da es kein Code im eigentlichen Sinne ist, sondern lediglich eine "Auszeichnungssprache", also eine Art Handlungsanweisung an den Browser bzw. PHP-Server, ist ein solcher Code schwerlich vor Gericht als "ausreichende geistige Schöpfung" durchzubringen. Wurde hier aber schon mehrfach gesagt.
Für die Zukunft:
Nichts mehr in der Freizeit für den Arbeitgeber programmieren. Wenn er Arbeitsabläufe beschleunigt haben möchte soll er einen externen Dienstleister mit der Programmierung beauftragen.
Gruß, René