Hallo zusammen, habe eine kurze Frage zu einem Fall, da ich nicht konkretes dazu bisher gefunden habe.
Käufer ersteigert bei eBay einen Satz Felgen mit Reifen, laut Größenangaben der Artikelbeschreibung für ein bestimmtes Auto passend und zulässig und so in dieser Form auf dem Auto des Verkäufers auch gefahren.
Nachdem es schon Kommunikationsprobleme bezüglich des Versands gab, fährt Käufer die Ware selbst abholen im Beisein eines Zeugen des Verkäufers.
Zuhause angekommen fällt dem Käufer auf das irgendwas nicht stimmt nach der Montage der ersten Felge.
Eine der anderen Felgen umgedreht und siehe da, sämtliche Angaben sind anders als die in der Artikelbeschreibung.
Wie sieht da die Rechtslage aus bei Selbstabholung? Man hätte die Ware natürlich nochmal prüfen sollen, dies entging dem Käufer nach der langen Fahrt und dem Vertrauen das die Angaben richtig sind, aber hat man noch einen Anspruch auf Rückgabe?
Verkäufer distanziert sich, da bei der Abholung (Bezahlt schon vorher per Überweisung) nichts beanstandet wurde, und dies ist das Hauptproblem und der Grund für dieses Thema.