
AW: Press this Funktion bei Wordpress

Zitat von
mumpel
Bei Blogs gibt es kein "rein privat", da gibt es nur geschäftsmäßig und gewerblich.
Selbstverständlich gibt es private Blogs...
Und da es kein "rein privat" gibt macht es keinen Unterschied ob man mit seinem Blog Geld verdient oder nicht.
Das macht schon einen Unterschied in diversen Zusammenhängen.
Hier könnnen ja Textstellen als Zitat eingebunden werden und wenn ich es richtig verstehe links zu den Bildern der Originalseite. Das ganze unter Nennung der Quellenangabe.
1. Zitate sind generell zulässig im Rahmen des Zitatrechts (§51 UrhG)
2. Links auf Fotos der Originalseite sind immer zulässig.
Davon abgesehen wäre erstmal zu prüfen, welche Rechte ein Wordpress-User durch das Veröffentlichen eines Blogs Dritten einräumt. (Bei tumblr z.B., dem bekannten Fotoblog, räumt jeder, der dort Fotos postet, anderen tumblr-Usern das Recht ein, diese Fotos auch in seinem tumblr-Blog zu zeigen. Vorstellbar, daß Wordpress der Grundidee des Bloggens folgend ähnliche Nutzungsbedingungen hat.)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.