
AW: Länder tld und gesetze
Nach deutschem Recht unterliegt eine Website deutschem Recht, wenn
- der Betreiber seinen gewöhnlichen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland hat
- sich die Website ganz oder teilweise an deutsche User richtet. Das ist in der Regel z.B. der Fall, wenn sie deutschsprachig ist.
Die US-Justiz fühlt sich für so ziemlich alles zuständig, das irgendwie die USA berührt - da reicht schon eine Zahlung in US-Dollar...
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.