
AW: Webseiteninhaber für Inhalt verantwortlich?

Zitat von
FridolinFrosch
ich möchte mittels zweier Fallbeispiele fragen, wann und in welchem Rahmen der Inhaber/Betreiber einer Webseite für den Inhalt verantwortlich ist.
Für eigene Inhalte ist er immer und uneingeschränkt verantwortlich. Für fremde Inhalte ist er verantwortlich, wenn er sich diese zu eigen macht, oder aber wenn er sie sich nicht zu eigen macht, immer dann, wenn er von einem rechtswidrigen Inhalt erfährt und diesen nicht unverzüglich entfernt.
Ist es mir erlaubt meinen aktuellen Kontoauszug automatisiert auf meiner Webseite darzustellen?
Selbstverständlich...
Nun könnte mir jeder einen Betrag überweisen und im Verwendungszweck rechtlich bedenklichen Text unterbringen, etwa verleumderischen Inhalts.
Dieser würde nun automatisiert ohne meine unmittelbare Kontrolle auf meiner Webseite dargestellt.
Bin ich verpflichtet in angemessenem zeitlichen Rahmen, diesen bedenklichen Inhalt zu entfernen, bzw. dürfte ich den Kontoauszug dann nicht mehr veröffentlichen?
Ja. Wobei der "zeitlich angemessene Rahmen" nicht sehr groß ist. Erstmal wäre aber die Frage zu klären, wie weit sich der Website-Betreiber diesen Inhalt zu eigen macht. Das lässt sich meistens nur im konkreten Einzelfall beurteilen.
Welches Landesrecht gilt überhaupt? Das des Inhabers der Webseite oder das Landesrecht, in dem die Webseite gehostet wird?
Deutsches Recht gilt nach Ansicht der deutschen Justiz für
- alle Websites, deren Betreiber ihren gewöhnlichen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben
- alle Websites, die sich an ein deutsches Publikum richten. Das sind z.B., aber nicht nur, alle, die in deutscher Sprache veröffentlicht werden (Ausnahme vielleicht: eine Website, die sich explizit an deutschsprachige US-Amerikaner richtet).
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.