
AW: Minimal Information von WHOIS

Zitat von
Scindix
Hallo,
Mir ist bewusst, dass in der WHOIS Datenbank persönliche Adressinformation hinterlegt sein müssen, damit man "juristisch greifbar" ist
Das gilt in Deutschland, aber durchaus nicht in den USA.
aber was ist das absolute Minimum?
Das absolute Minimum ist immer genau das, was das jeweilige NIC als absolutes Minimum ansieht. In den USA z.B. sind Domain-Registrierungen möglich, bei denen in der Whois-Datenbank überhaupt keine Informationen über den Domain-Inhaber stehen, sondern nur welche über den "Registrar", der für den Domain-Inhaber die Domain registriert hat.
In einem Konkretem Beispiel wurde von einem Webhoster bereits eMail, postalische Adresse, Name und Telefonnummer eingetragen.
Reicht die eMailadresse und Name? Kann man denn wenigstens die Telefonnummer rauslassen?
Das liegt im Ermessen des Webhosters bzw. in den AGB von DeNIC, wenn es sich um eine .de-Domain handelt, ansonsten muß man die jeweiligen Vertragsbedingungen lesen.
Gesetzlich vorgeschrieben sind nur Pflichtangaben im Impressum, wenn die Website oder ihr Betreiber deutschem Recht unterliegen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.