
AW: Bilder in Foren - verlinken, oder hochladen?
Ich bin zwar kein RA, aber in dem geschilderten Fall liegen die Rechte der Bilder eindeutig beim Ersteller. Damit steht ihm auch ein Recht daran zu. Wenn er sie sowieso verlinkt hat, hat er diese Gewalt. Selbst wenn er sie hochladen würde hätte er trotzdem das Recht daran. Und sie müßten sie auf Verlangen löschen. Insofern ist das verlinken die bessere Lösung...
Die Frage, ob sie überhaupt das Recht haben per AGB ein hochladen zu verlangen, halte ich für rechtlich wesentlich interessanter...