Ein stationärer Einzelhandel hat eine Internetpräsenz aufgebaut. Auf dieser Internetpräsenz werden Waren angeboten, die mit Bild, Beschreibung und Preis dargestellt sind. Der Kunde hat die Möglichkeit die Ware zu bestellen. Jedoch muss sich der Kunde die Ware im Ladengeschäft abholen und die Ware auch dort bezahlen. Es gibt keine Möglichkeit, diese Ware zu liefern oder die Ware bereits im Internet zu bezahlen. Sämtliche erhobenen Daten des Kunden (Name und Email oder Telefonnummer) dienen nur zu dessen Identifizierung und Marketingzwecken. Wenn der Kunde die bestellte Ware nicht abholt, wird sie weiter verkauft.
Der Zweck ist es nur, dem Kunden Zeit zu sparen, indem der Warenkorb bereits im Geschäft gepackt wird und der Kunden ihn dann nur noch bezahlt und mitnimmt.
Gelten für die Internetpräsenz nur die Regeln des Publizitätsgesetzes oder auch die viel strengeren Regeln des E-commerce?