
AW: Verkauf und Versendung von anonymen Briefen
Hallo!
Dürfen schon. Aber wenn es ein kostenpflichtiger Dienst ist braucht es eine Gewerbeanmeldung. Alle Einnahmen unterliegen der Einkommenssteuer (Soli meines Wissens auch). Diesbezüglich ist es aber nicht so einfach, da auch persönliche Daten erhoben werden müssen. Es müssen ein passendes Impressum und eine Datenschutzerklärung vorhanden sein, für beides jeweils ein eigener Link zum direkten Zugang (ob jeweils eine eigene Seite oder eine Sprungmarke ist egal). Auch AGB dürfen nicht fehlen. Für solche Fälle sollte man einen Fachanwalt beiziehen. Vor allem die AGB sind für Laien nicht leicht. Da lauern zuviele Fallstricke. Gerade "professionelle Postunternehmen" könnte da leicht abmahnen wenn die auch nur den geringsten Fehler finden.
Gruß, René