
AW: Bildrechte an eigenen Bilder für Fremden Blog?

Zitat von
norbertfl
ich habe für einen Bekannten für einen Blog Bilder von mir zu Verfügung Gestellt.
Auch hat der bekannte die Bilder aus einer Facebook Gruppe genommen. (auch teils ohne Nachfrage)
Da ich mit den Bekannten nur noch Stress habe möchte ich das das er all mein Gestisches und Bildliches löschen soll.
Wie soll ich am besten vorgehen?
Mit wurde geraden zum Anwalt zu gehen.
Erstens:
Welche Nutzungsrechte wurden denn mit dem "zur Verfügung stellen" eingeräumt? Sie können Nutzungsrechte, die Sie eingeräumt haben, nicht einfach nach Belieben zurückziehen.
Muß man ganz konkret im Einzelfall prüfen.
Zweitens:
Facebook - wer bei Facebook Fotos, Texte usw. hochlädt, der räumt damit Facebook ein unbeschränktes und weiterlizensierbaren Nutzungsrecht ein. Wenn Sie bei Facebook eigene urheberrechtlich geschützte Inhalte hochladen, geben Sie damit automatisch viele Rechte an Facebook.
Diese Nutzungsrechte erlöschen, wenn Sie die Inhalte wieder löschen, aber nicht dann, wenn bereits andere User diese Inhalte geteilt haben. Dann bleiben die Nutzungsrechte bestehen.
Wenn Sie bei Facebook fremde Inhalte hochladen, sollten Sie die dafür nötigen Rechte besitzen, anderenfalls sitzen Sie zwischen Baum und Borke und machen sich sowohl dem Urheber/Rechteinhaber gegenüber als auch Facebook gegenüber regresspflichtig.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.