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Informationen sind überhaupt nicht geschützt und auch nicht schützbar.
Geschützt sind aber durch das UrhG Datenbanken.
Ob die Quelle, aus der man die Informationen entnehmen will, eine geschützte Datenbank ist, und ob die geplante Nutzung eine Vervielfältigung oder sonst relevante Nutzung dieser Datenbank wäre, kann man nur im Einzelfall zu beurteilen versuchen. Das macht dann ein Anwalt.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.