
AW: eBay - V möchte Ware nicht hergeben
Hallo!
Zwischen Käufer und Verkäufer besteht ein rechtswirksamer Kaufvertrag über 8,- Euro. Dem Käufer steht somit der Pullover zu. Weigert sich der Verkäufer weiterhin ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Der Käufer kann sich somit den Pullover im Laden kaufen und vom Verkäufer die Differenz verlangen (Deutshce Gerichte haben schon häufig so geurteilt). Dass der Verkäufer unlauter gehandelt hat zeigt sein Verhalten beim erneuten Einsetzen des Artikels. Der Verkäufer sollte auch sofort eBay über das Verhalten des Verkäufers informieren, und auch eine entsprechende Negativbewertung abgeben. Keine Angst davor, der Käufer hat das Recht eine Negativbewertung abzugeben und muss keine Represalien fürchten.
Gruß, René