
AW: Gewährleistung nach IPR (Niederlande)
In der EU gilt meines Wissens nach ein fast einheitliches Verbraucherschutzgesetz, die jeweils in ********es Recht ungesetzt wurde. Sich somit nur geringfügig unterscheiden. Die UN hat damit eigentlich nichts zu tun. Außerdem reicht hier auch das EGBGB oder TDG aus für Fernabsatzverträge im Ausland.
Wenn du sogar in Deutschland oder deutscher Sprache für die Leistung beworben wurdest, bzw. das Angebot an dich gerichtet war, dann gilt sogar deutscher Verbraucherschutz. Gilt jedoch nur für Verbraucherverträge.
Doch kann in den AGB's das jeweilige geltende Recht auch vereinbart werden. Ist das nicht, gilt das Recht des Landes des Verbrauchers.
Gerichtsstand kann trotzdem der des Verkäufers sein.
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