
AW: Facebookseite + Impressumspflicht?
Die Reichweite der Informationspflicht ist für "private" Angebote bisher kaum durch Gerichte geklärt. § 55 I RStV kann man sehr restriktiv oder sehr offen interpretieren. Im Zweifel wird man ein Impressum angeben, um auf der sicheren Seite zu sein.
Dann anderen Fragen sind zu spezifisch, um sie hier zu klären.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.