Hallo,
ich habe mal ne Frage.
Bekannter verheimlicht Vergangenheit Kinderschänder bereits 4 Jahre Knast und danach noch mal 2 Jahre Bewährung auch wegen dem Bereich.
Kind ist in den Ferien bei ihm Junge 11,5 Jahre. Täter zieht Kind aus und trägt es in die Badewanne und steigt selbst rein nackt. Badewanne ist eng so dass keine 2 Leute drin sitzen können. Waschen, anziehen abtrocknen und Rückenmassage würde dazu gehören. Kind hat später wenn es ins Bad ist abgeschlossen.
Täter soll zu der Zeit noch Auflagen gehabt haben, dass er keine Kinder und Jugendlichen betreuen und auch nicht mit ihnen arbeiten darf.
Ein original Text vom Täter ist vorhanden wo er schreibt. Kind braucht noch Zuneigung die er vom Vater nicht bekam, würde vorher in Kleinkindsprache verfallen und zeigen was alles ausgezogen werden will, will natürlich nicht alleine baden, reintragen, waschen, abtrocknen, Rückenmassage würde alles dazu gehören. Ist das strafbar? Alter vom Täter da 35.
LG