Hallo Community, ich bin neu hier. Versteigere seit 2003 bei ebay erfolgreich als Privat-Person. Hab weit über 800 positive Bewertungen, da ich immer sehr auf meine Ware achte und teils gebrauchte Ware noch wie neu aussieht. Jetzt nach so langer Zeit hat es mich doch erwischt....
Ich hatte zum Geburtstag von einem Freund eine Blue Ray geschenkt bekommen, welche ich schon hatte. Also als "Neu" zu ebay rein, da Artikel nie benutzt wurde. Hab das alles auch kontrolliert, das alles ok ist. Für 7,10 € verkauft und 2 Tage später wurde von der Käuferin gleich ein ebay-fall aufgemacht, ohne mich vielleicht mal vorher zu kontaktieren. Mit mir kann man ja über alles reden. Hab dann gemerkt das die Käuferin gleich nur auf Konfrontation aus war.
Die Blue Ray wäre gebraucht, da Fingerabdrücke und Kratzer auf der Disc. Ausserdem wäre an der Hülle eine Ecke abgebrochen.
Ich erst mal zurückgeschrieben, das die Ware im tadellosen Zustand war und sie mir einfach auf meine E-Mail Adresse Fotos von der Disc bzw. Hülle schicken soll. Im Ebay Fall wurden dann 2 schlechte unscharfe Handy-Fotos von der Ecke der Hülle hochgeladen. Man kann kaum was erkennen und wenn ist vielleicht ein Millimeter der Hülle abgebrochen.
Na ja, das Ganze hat sich per Mail hin und her dann hochgeschaukelt, da ich solche Leute einfach nicht verstehen kann. Mir war das Ganze dann zu blöd und ich habe über Ebay die Rückerstattung der kompletten Kosten veranlasst. Als Antwort bekam ich dann "Hallo...gehts noch. Erst Gebraucht-Ware als Neu versteigern wollen und dann soll ich auch noch den Rückversand zahlen. Nix, erst Kohle dann Ware..." so ungefähr war der Wortlaut. Bei Ebay kann ich jedoch nur einen Button anklicken, bei dem auch steht "sobald die Ware beim Verkäufer eingetroffen ist, kommt das Geld zurück".
Ich hatte ja auch weiter keinen Beweis dafür hier verarscht zu werden.... hab mich dann an Ebay gewendet und um Rat gefragt. Ebay hat dann relativ schnell aus Kulanz gehandelt. Mir geschrieben das sich an meinem überdurchschnittlichen Verkäuferstatus nichts ändert und mich keine Schuld trifft. Der Käufer hat sein Geld von Ebay zurückbekommen und darf die Ware behalten. Genauso darf ich mein Geld behalten. Ok,dachte ich.... ist für mich nun erledigt. Wie nett....
Tja, 2 Tage später von der Käuferin ne negative Bewertung noch reingedrückt bekommen mit "Vorsicht, verkauft gebrauchte Ware als Neu Ware".
Ich dann wütend an die Käuferin geschrieben was das soll und so.... Antwort war nur, das sie ja nur dank ebay ihr Geld zurückerhalten hätte und ich ja nicht zahlen wollte... und und und..... *kopfschüttel*
Ich muss hier noch dazu sagen, das ich mit viel Spass ebay mache und eigentlich in der Zeit vielleicht eine Hand voll Probleme mit Auktionen hatte, die man aber immer lösen konnte. Jetzt das.... ich kann als Verkäufer ja nicht mehr machen als das Geld zurück zu geben. Jetzt hat diese negative Bewertung mein ganze Ebay Profil zerschossen und ich kann noch nix mal für.
Nach Rücksprache mit ebay und das ich das nicht hinnehme wurde mir nur gesagt, das die Bewertung an keine Ebay Grundsätze verstösst und nicht gelöscht werden kann. Jetzt im Nachhinein hat man den Bewertungskommentar gelöscht. Die Bewertung ist jedoch immer noch da.
Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, überlege ich jetzt gegen die Bewertung der Käuferin vorzugehen. Ok, lächerlich bezüglich des Betrages um den es geht. Jedoch sehe ich eher den Schaden für künftige Transaktionen und das Ganze hat mir echt den Spass genommen. Was meint ihr, soll ich hier rechtlich vorgehen? Die Käuferin hat auch eine Überarbeitung der Bewertung in Neutral abgelehnt, da sie ja recht hat und ich ein Betrüger bin. Hat sie nicht geschrieben, aber so stellt es sich für mich da.... Lt. meinem Anwalt sind die Chancen zu gewinnen nicht absehbar. Kommt wohl auf den Richter an etc. etc. ..... mmhh... ????