
AW: Webseiten anschreiben um zu Fragen ob man diese in ein "Verzeichnis" aufnehmen da
Bei einem Kontaktformular würde ich das anders sehen. Oft sind diese ja mit "Haben Sie Fragen / Anregungen" etc., worin man eine Einwilligung in so etwas sehen könnte.
Ob das UWG gilt, ist entscheiden davon abhängig, ob das Verzeichnis durch einen Unternehmer betrieben wird. Ob man das dortige Verbot von unerwünschten E-Mails entsprechend auf Private anwenden kann, vermag ich nicht zu sagen.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.