
AW: Was ist Illegal Spam und "Legal Spam"
Folgende Information kann ich in Sachen "unaufgeforderte Email-Werbung" (Spam) geben:
jeder Empfänger derartiger Werbebotschaften ist berechtigt,
zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend zu machen (§§ 1004, 823 Abs. 1 BGB).
Der Absender kann sich bei einem Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB auch nicht damit herausreden,
dass ein Fehler beim Versand der Werbemail aufgetreten sei.
Im Fall einer berechtigten Abmahnung muss der Versender mit
erheblichen Kosten rechnen. diese richten sich in erster Linie
nach dem wirtschaftlichen Interesse des Empfängers.
Das Landgericht Lübeck hat nunmehr für die Streitwertbemessung
bei unerlaubter Werbung per E-Mail "Regeln" aufgestellt (am 6. März 2006 )
Danach soll der Streitwert betragen:
- € 3.000,- bei einmaliger Zusendung an privaten Empfänger
- € 4.000,- bei einmaliger Zusendung an gewerblichen Empfänger
- € 5.000,- bei mehrmaliger Zusendung an privaten Empfänger
Zusätzlich kommen noch 400-600 Euro Abmahngebühren
hinzu, wenn der Empfänger sich durch einen Anwalt vertreten lässt.
Gruss Jeweler