
AW: Privatverkauf, Ware kam nicht an
Konkrete Rechtsberatung dürfen wir hier nicht vornehmen (siehe Kasten links). Ich möchte dich allerdings auf § 447 verweisen.
Auf der nicht rechtlichen Ebene hilft es vielleicht, wenn du ihm einen Scan deines Versandscheins / Rechnung schickst.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.