Hallo
Angenommen, Person A hat vor Jahren eine Domain [url]www.yz.de[/url] registriert. Die Seite wird von Person B, z.B. Partner, betreut und repräsentiert das Geschäft YZ mit den Geschäftszweigen BlaBla 1 und BlaBla 2 dar.
Nach ein paar Jahren trennen sich Person A und Person B. Person A ist weiterhin der Inhaber der Domain und zahlt diese. Doch da Person A technisch nicht bewandert ist, betreut Person B die Seite noch immer, schmeißt aber den Geschäftszweig BlaBla 2 runter, nachdem das Geschäft YZ durch die Trennung aufgeteilt wurde. Person B zahlt aber nichts für die Nutzung, weil Person A nicht wusste, dass der Geschäftszweig BlaBla 2 heruntergenommen und Person A auch nicht von Person B darüber informiert wurde.
Nun tut sich Person B mit Person C zusammen, gründet Firma Y2Z und sichert sich eine eigene Domain [url]www.y2z.de[/url].
Person A möchte die Domain [url]www.yz.de[/url] nun für sich allein nutzen, stellt aber auch einen Hinweis auf die Seite, dass Person A (zuständig für BlaBla 2) nichts mehr mit dem Geschäftszweig BlaBla 1 zu tun hat und verweist auf ein allgemeines, öffentliches Büro für Leute, die die Domain [url]www.yz.de[/url] wegen des Geschäftszweigs BlaBla 1 besuchen.
Da Person B in der Zwischenzeit nicht mehr da ist, ist jetzt Person C zuständig und beansprucht für sich das Recht, den Inhalt der Webseite [url]www.yz.de[/url] anzufechten, da diese jahrelang für das Geschäft YZ, jetzt zu Teilen Y2Z, genutzt wurde und sich etabliert hat. Während die neu erstellte Domain [url]www.y2z.de[/url] durch fehlende Werbung nicht bekannt ist.
Muss sich Person A dies gefallen lassen? Ist Person A (von Anfang an Domaininhaber und Zahler) nicht berechtigt, die eigene Domain so zu nutzen, wie gefällt? Ist Person A verpflichtet, für das Geschäft Y2Z der Person C zu werben?
Gibt es jemanden, der diese Situation erstens versteht und zweitens ähnliche Erfahrungen gemacht hat? Hilfe mehr als willkommen. Danke.