
AW: Kaufanfrage für falsch registrierte Domain
Wenn du die Domain verkaufst, bist du auch zur Leistung verpflichtet. Zwar bist du durch die Inhaberschaft eigentlich Berechtigter an der Domain, aber wer weiß wodurch dieser Eintrag gekommen ist. Falls du dann aus welchen Gründen auch immer die Domain nicht übertragen kannst, kannst du deine Pflicht aus dem Vertrag nicht erfüllen und wirst unter weiteren Umständen Schadensersatzpflichtig.
Die Frage ist auch, wie du die Domain an ihn übertragen willst, wenn du keinen Zugriff auf die Domain hast. Möglich ist vielleicht, direkt bei der denic einen Auth-Code zu beantragen und damit weiterzuarbeiten - falls du einen Verkauf anstrebst.
Sonst würde ich, im Zweifel auch bei der denic, direkt melden, dass deine Daten fälschlich eingetragen wurden.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.