Hallo,
Angenommen,
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ein deutscher Klaeger hat eine Forderung im Wert von 10.000 Euro an einen EU-Auslandsbuerger zivilrechtlich eingereicht und diese wurde in erster Instanz abgelehnt.
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Die Frist fuer Widerruf ist abgelaufen (wurde auf 7 Tage gesetzt).
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Ist es moeglich diese Forderung erneut, mit erweiterten Beweisen, ans Deutsche Gericht, im Land des Klaegers, einzureichen?
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Mit welcher Hoehe von Prozesskosten sollte man rechnen?
Vielen Dank fuer alle Kommentare