
AW: Frage zu Erstellung des Impressum?
Den Generator hast du ja schon gefunden? Regelt ist die Pflicht zum Beispiel in § 5 TMG. Die Rechtsprechung ist sehr zurückhaltend, wann kein Impressum benötigt wird. Etwa bei einer Seite, die nur ein Nutzername und Passwort-Feld bereithält oder eine Baustellenseite.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.