
AW: Videos produzieren gewerblich

Zitat von
dankay
Folgendes weiss ich bereits: ich brauche immer das Urheberrecht, wenn ich Bild mit geschütztem Ton unterlege.
Nein. Man braucht dafür das nötige Nutzungsrecht, das einem der Urheber bzw. Rechteinhaber einräumen muss. Das Urheberrecht liegt immer beim Urheber, es ist nicht übertragbar, außer durch den Erbfall.
Aber: Kann ich dem Kunden z. B lediglich die private Nutzung vereinbaren?
Der Produzent braucht die nötigen Rechte, nicht der Kunde.
Ich stelle mir das so vor: Kunde erklärt schriftlich, dass er die Rechte an der Musik (Titel) bereits besitzt und nur zum privaten Gebrauch nutzt.
"Kunde" impliziert ein gewerbliches Handeln, das ist nie privat.
Eben. Und dafür braucht man das nötige Nutzungsrecht.
Denkt Ihr, man kann das machen?
Grundsätzlich eher nicht, aber dazu müsste man wie immer alle Details des konkreten Einzelfalles prüfen. Das überlässt man am besten einem Rechtsanwalt.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.