
AW: Rechtsichere Bewertung bei Google Place
Solange es sich nicht um beleidigende "Schmähkritik" handelt und solange keine unrichtigen Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, kann man jede Bewertung abgeben, die man abgeben möchte.
Werturteile sind immer zulässig, "ich habe den Service als extrem unhöflich empfunden" ist ein Werturteil. "Der Firmeninhaber hat mich am Telefon als Idioten beschimpft" wäre eine Tatsachenbehauptung.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.