Wenn man ein Handy, dass in einem online-Flohmarkt angeboten wurde - also unter Angabe "wie neu und absolut in Ordnung" - privat gegen Bargeld kauft, hat man dann ein Rückgaberecht? - Angenommen, dieses Handy würde beim Kauf angemacht und der Ton geprüft und dies funktionierte und weiter angenommen, das Handy ging nach tatsächlichem Gebrauch von nur wenigen Stunden einfach aus und sagte dann keinen Mucks mehr, dann sollte man es doch gegen den Kaufbetrag zurückgeben können, nicht wahr?