
AW: Youtube-Gewinnspiel Rechtsfragen!
Also soweit ich weiß, geht es nie um Gewinnspiele, sondern Glücksspiele, die im Glücksspielstaatsvertrag geregelt sind. Dort heißt es in § 3: (1) Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.
Dass es hier vom Zufall abhängt, ist wohl kein Problem. Allerdings fehlt es an einem Entgelt, wie ich meine. Dafür, dass darunter jedwede Leistung zu verstehen ist, sehe ich keine Anwaltspunkte.
@mumpel ich verstehe ganz ehrlich nicht, woher du deine Erkenntnisse dieses Mal gewonnen hast...
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.