
AW: Rücksendung mit Garantieschein?
Hallo!
Der "Garantieschein" ist der Echtheitsnachweis und gehört zum Produkt dazu. Wenn der Käufer diesen entsorgt bevor er Willens ist die Uhr zu behalten dürfte der Händler m.E. im Recht sein. Auch die Originalverpackung (nicht zu verwechseln mit der Versandverpackung) muss zurückgegeben werden. Möchte man von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen muss man das Gekaufte so zurückgeben wie man es bekommen hat, ohne Gebrauchsspuren und in Originalverpackung mit allen Nachweisen/Zertifikaten. Der Kunde darf innerhalb der 14 Tage nur so prüfen wie er es in einem Ladengeschäft hätte tun können.
Nur bei Reparaturen muss man die Geräte nicht in Originalverpackung verschicken.
Gruß, René