Hallo,
ich denke darüber nach, ob ich Verlinkungen von meiner Webseite auf Herstellerseiten machen darf. Konkret geht es z.B. um die Verlinkung direkt auf PDF-Dateien, wie Betriebsanleitungen.
Ist soetwas rechtlich problematisch?
VG
Hallo,
ich denke darüber nach, ob ich Verlinkungen von meiner Webseite auf Herstellerseiten machen darf. Konkret geht es z.B. um die Verlinkung direkt auf PDF-Dateien, wie Betriebsanleitungen.
Ist soetwas rechtlich problematisch?
VG
Hallo!
Direktlinks auf Anleitungen ohne Genehmigung des Inhabers/Urhebers sollte man lassen. Rechtlich könnte es sonst durchaus Probleme geben. Besser vorher den Hersteller fragen.
Man könnte aber auch in die AGB der Hersteller schauen was da bezüglich Direktlinks zu lesen ist. Steht dort nichts dann besser nachfragen.
Gruß, René
Hey, danke für die schnelle Antwort. Dann muss ich wohl vorsichtshalber mal Kontakt aufnehmen bzw. in den AGBs nachlesen.
VG
Links auf fremde Websites und Webinhalte sind rechtlich vollkommen unproblematisch. (Ausnahme kann sein: die fremden Inhalte sind rechtswidrig oder gar strafbar.)
Ein Link auf eine PDF-Datei auf einem fremden Webserver ist rechtlich genau dasselbe wie der Link auf eine HTML- oder PHP-Seite.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Wieso sollte es da Probleme geben? Auf welcher Rechtsgrundlage?
Was da steht, ist in Bezug auf Links rechtlich völlig ohne Bedeutung. Man kann nicht mit AGB Links ausschließen, da AGB überhaupt erst wirksam werden, wenn beide Seiten sie durch Abschluss eines Vertrages als wirksam anerkannt haben.Man könnte aber auch in die AGB der Hersteller schauen was da bezüglich Direktlinks zu lesen ist.
Zwischen dem Anbieter einer PDF-Datei auf einem Webserver und demjenigen, der einen Link auf die entsprechende Web-Adresse setzt, entsteht aber überhaupt kein Vertrag.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Das kenne ich aber anders. Man muss als Websitebetreiber also akzeptieren dass jemand Direktlinks setzt? Nur gut dass das bei mir nicht möglich ist, da keiner weiss wo die Dateien genau liegen.![]()
Relevant ist die Paperboy-Entscheidung des BGH, die deep links grundsätzlich erlaubt.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.