
AW: Im Impressum mit Klage drohen, falls man verklagt wird!?
Ist rechtlich vollkommener Unsinn und ohne jede rechtliche Bedeutung - wie so einiges, das vielerorts auf Websites im Impressum steht.
Wann welche rechtlichen Schritte möglich sind, um gegen eine Urheberrechtsverletzung, eine Markenrechtsverletzung, eine Persönlichkeitsverletzung etc. vorzugehen, wird durch die einschlägigen Gesetze und die Rechtsprechung dazu geregelt.
Eine anwaltliche Abmahnung ist im Regelfall sofort zulässig, sie ist ja gerade die "milde" Form, um eine sofortige einstweilige Verfügung, Klage usw. zu vermeiden.
Der in seinen Rechten verletzte hat immer das Recht, anwaltlichen Beistand zu nehmen, um sich gegen die Rechteverletzung zu wehren, und er kann einen Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen.
(Für die Frage der Erforderlichkeit kommt es darauf an, wie sich die voraussichtliche Abwicklung des Falles aus der Sicht des Gläubigers darstellt, BGHZ 127, 348, 351).
Ausnahmen auf Grund der "Schadensminderungspflicht" können für große Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung gelten.
Ist die Verantwortlichkeit des Verletzers derart klar, dass aus der Sicht des Gläubigers kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Verletzer ohne weiteres seiner Unterlassungspflicht nachkommen werde bzw. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben werde, ist es grundsätzlich nicht erforderlich, für die Abmahnung einen Rechtsanwalt hinzuziehen (BGH NJW 2005, 1112).
Das kann aber für den durchschnittlichen Geschädigten schon deshalb nie gelten, weil er gar nicht die juristische Kompetenz hat, dies zu beurteilen.
Davon abgesehen ändert eine "sofortige Entfernung" des rechtswidrigen Inhaltes ja überhaupt nichts an Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen des Geschädigten, seinem Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung, seinen Auskünftsansprüchen gemäß UrhG usw. usf. - und allein um das alles einschätzen zu können, braucht jeder, der nicht gerade Großunternehmen mit eigener Rechtsabteilung ist, einen in der Materie kundigen Rechtsanwalt.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.