Guten Tag,
ich habe mich vor kurzem selbständig gemacht und bitte um eine Antwort zu folgendem Sachverhalt:
Ein Kunde fragt an, ob die Firma einen Online-Shop erstellen und warten kann. Falls ja werden ein ******vorschlag sowie Vorschläge für die möglichen Shopsysteme erbeten.
Die Firma antwortet daraufhin, dass sie den Auftrag gerne ausführen möchte und bis zu einem genannten Zeitpunkt die Vorgaben erfüllt.
Der Kunde antwortet daraufhin erneut, dass ein Vorschlag zum Shopsystem sowie 2-3 ******vorschläge gewünscht werden. Aufgrunddessen wird entschieden, ob die ******s Gefallen finden oder nicht. Falls ja, erfolgt erst dann die "Freigabe zum anfangen".
Bis zum Monatsende erfolgte die Erstellung zweier ******vorschläge sowie die Recherche bezüglich der Shopsysteme.
Nach Ausstellung der Rechnung, die nach Absprache monatlich erfolgt, da auch andere Aufträge für diesen Kunden erledigt werden, weigert sich der Kunde diese zu bezahlen. Als Grund nennt er, dass davon auszugehen war, dass die Leistungen kostenlos sind.
Die Firma besteht weiterhin auf der Begleichung der Rechnung, da von kostenlos nie gesprochen wurde.
Der Email-Verkehr, wie oben beschrieben, ist etwas zweideutig. Es könnte so verstanden werden, dass es kostenlos sein soll oder dass erst der eigentliche Start des Shopaufbaus mit der Freigabe erfolgt und etwaige Entwürfe und Vorarbeit kostenpflichtig sind.
Daher meine Frage: Hat die Firma die Anfrage falsch verstanden und es war kostenlos gefordert oder ist der Kunde verpflichtet, den Betrag zu begleichen?
Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten.