
AW: Werbung via Kontaktformular
§ 7 II 3 UWG. spricht tatsächlich von "elektronische Post". Ich würd darunter ein Kontaktformular nicht verstehen. Im TMG stellt die elektronische Post nämlich einen Sonderfall zu "unmittelbare Kommunikation" dar, unter die sonst direkt das Kontaktformular fällt.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.