
AW: Handy privat verkauft/Käufer will Geld zurücj
Das scheint mir mehr als eine Beweisfrage zu sein. Rechtlich ist man als Verkäufer für Mängel, die bereits vor Gefahrübergang bestanden, verantwortlich, sofern man (als Privatverkäufer) die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat.
Warum postest du diese Frage denn gleich drei Mal oO?
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.