
AW: Domain von gekauftem Unternehmen gehört Drittem
So pauschal sehe ich das nicht. Man könnte etwa daran denken, dass der Mieter die Domain nur im Auftrag des Unternehmens registriert hat und deswegen eine Herausgabepflicht besteht.
Außerdem haben wir hier doch die Situation, dass die Marke des Unternehmens gegen gar kein Recht des Privatmannes steht. Zwar gibt es allgemeine Herausgabepflicht bei einer Domain, allerdings für spezielle Fälle schon. Ich meine, dass dies etwa für den Fall war, dass der Privatmann die Domain unter keinen Umständen für eigene Vorhaben verwenden dürfte. Hier kommt für ihn erschwerend hinzu, dass er die Domain offenbar nicht für eigene Sachen benutzen möchte, sondern nur "Geld machen" möchte. Soweit ich weiß, war dies auch ein Argument den Herausgabeanspruch anzunehmen.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.