Neulich hat eine interessante Diskussion stattgefunden, die zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt hat (ich war tatsächlich keine der beiden Personen *g*).
Person A hat argumentiert, dass es okay sei, einen Stream per Flash Video (ein Addon für Firefox) herunterzuladen.
Das sei
a) gestattet, weil es prinzipiell nichts anderes ist, als einen Radiostream laufen zu lassen und den mitzuschneiden und
b) weil es per Flash Video Download ohnehin nicht nachvollziehbar sei
Person B hat argumentiert, dass das völliger Humbug sei, konnte aber keine wirkliche Erklärung liefern. Allerdings sah er es zumindest als völlig logisch, dass der Download auch per Flash Video eindeutig einer IP zuzuordnen ist.
Wisst ihr, wie es sich in diesem Fall verhält? Für mich klingt die Argumentation von Person logisch und nachvollziehbar, den das Aufnehmen von Radiostreams und das anschließende Schneiden ist ja auch nicht verboten, soweit ich weiß.