Guten Tag liebe eRechtler.
Die Frage, die mich treibt ist folgende:
Ich betreibe eine Seite die Dienstleistung und Produkte an den Endkunden b2c vermittelt.
Zusätzlich möchten wir demnachst unseren "Parnter" (Gewerbetreibenden) einen besonderen Mehrwehrt bieten, in dem sie mit uns kooperien und zusammenarbeiten.
Die Frage ist hierbei wie man diese potentiellen Parnter anschreiben darf.
Ist es erlaubt sie per Email anzuschreiben und auf eine Zusammenarbeit mit uns aufmerksam zu machen.
Dabei wird zu keinem Zeitpunkt für das Verkaufte Produk hingewiesen oder zu etwaigen Preisen.
Es geht ausschließlich darum ihnen ein Angebot zu unterbreiten mit uns Zusammenzuarbeiten und die damit verbunden finanziellen Vorteile zu unterstreichen.
Es geht hierbei nicht um einen Newsletter im klassischen Sinne über dessen Rechte und Vorgehensweise ich informiert bin.
Über eine Antwort wär ich Dankbar.
Viele liebe Grüße S. Potniak