Käufer K hat sich im Internet bei Händler H einen gebrauchten Gegenstand gekauft, dieser Gegenstand hat Käufer K nicht gefallen und zu gleichen Konditionen gegen ein anderes Model getauscht. Jedoch gab es auch mit diesem gebrauchten Gegenstand ein Problem. Nun hat Käufer K den Vertrag fristgerecht widerrufen und auch diesen Gegenstand wieder an Händler H zurück gesendet. Händler H hat nun nur einen Teilbetrag des Warenwertes zurückerstattet, mit der Begründung Käufer K hätte die Gegenstände zu Test/Probe Zwecken bekommen und nun sei eine Gebühr fällig. Der Händler H bietet diese Artikel zwar auch gegen Gebühr zu Testzwecken an, jedoch war diese Option nie im Gespräch und wurde auch nie vom Käufer K verlangt. Erst mit dem Widerruf wurde das vom Händler H als Begründung zum einbehalten des Betrages erwähnt. Händler H bietet diese Test/Probe Variante auch im Internet an. Jedoch gibt es keine nachlesbaren Bedingungen die aus einem Widerruf automatisch einen Probekauf gegen Gebühren macht. Was kann Käufer K nun machen da Ihm nicht sein ganzes Geld zurückerstattet wurde?