
AW: Dürfen Sportwettentricks in AGBs untersagt werden?

Zitat von
mumpel
Erstens gilt das Hausrecht.
Was hat denn das "Hausrecht" damit zu tun? Das Hausrecht ist das Recht des Grundstücks- bzw. Wohnungsbesitzers, zu entscheiden wer sich auf seinem Grundstück bzw. in seiner Wohnung aufhalten darf oder nicht.
Ob die AGB in allen Punkten wirksam sind oder nicht, lässt sich nur im konkreten Einzelfall beurteilen. AGB dürfen jedenfalls nicht einen Vertragspartner unangemessen benachteiligen.
"Karten zählen" ist bei bestimmten Kartenspielen genauso eine übliche Methode des Spielens wie es beim Schach üblich ist, die Stellung zu analysieren. Es ist schlicht strategisches Denken bei einem Spiel, bei dem strategisches Denken einen erheblichen Einfluss auf das Ergebnis hat.
Das Kartenzählen seitens eines Casinos zu verbieten dürfte genau die oben beschriebene Problematik auslösen, daß die AGB dann u.U. unwirksam sind.
Spielcasinos in Deutschland dürfen übrigens nur mit einer staatlichen Lizenz betrieben werden, es steht ihnen durchaus nicht frei, nach Belieben Besucher abzuweisen, sie unterliegen einem Kontrahierungszwang, solange sich der Besucher an die Hausordnung hält ("Krawattenzwang", etc.pp.).
Mittels Hausordnung das Kartenzählen zu verbieten wird sich - siehe oben - bei einer gerichtlichen Überprüfung m.E. nicht halten lassen, es hat auch nichts mit "Betrug" zu tun. "Kartenzählen" arbeitet übrigens letztlich mit der Wahrscheinlichkeitsrechnung - und damit mit exakt derselben Methode, mit der Kasinos ihr Geschäft betreiben und die Gewinnquoten ihrer Spiele festlegen...
(Allein schon deshalb dürfte ein Verbot des "Kartenzählens" in Casino-AGB nicht haltbar sein, denn der gewerbliche Anbieter kann sich nicht ein Recht herausnehmen, das er seinem Verbraucher-Kunden verwehrt.)
Geändert von TomRohwer (12.10.2014 um 01:43 Uhr)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.