
AW: Ware hängt beim Zoll; Rechte Verkäufer
Da die Ware im Zoll hängen geblieben ist, wird es sich nicht um einen EU-Staat handeln, aus dem sie kommt.
Insofern kann das Verbraucherschutzrecht der EU nicht angewendet werden, und der Online-Shop wird sich vermutlich darauf berufen, daß die Klärung der Zollformalitäten für die Einfuhr Sache des Bestellers ist, so wie die Klärung der Zollformalitäten für die Ausfuhr Sache des Versenders ist.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.