Hallo,
angenommen, jemand reserviert sich folgende (Fantasie-)Domain: segamegadrive38.de - verstösst derjenige dann gegen das Markenrecht?
Marke und Produkt sind zusammengeschrieben und mit einer Zahl ergänzt worden.
Die Marke (Sega) und Produktname (Megadrive) sind beides hierzulande geschützte Begriffe und existieren bereits. Jedoch existiert noch kein Sega Megadrive 38 und erst recht kein segamegadrive38.
Ich denke, es wäre Domaingrabbing, was sagt Ihr dazu?