
AW: Verkauf von Bildern über Fotolia, Shutterstock & Co

Zitat von
Bain
1. Ist dies als Privatperson aus Deutschland einfach so möglich
Ja.
und lassen sich die Einnahmen über die Steuererklärung abrechnen
Ja.
oder benötigt es dafür wenigstens ein Kleingewerbe?
1. Es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur Gewerbe.
2. Die Verwertung der Urheberrechte an eigenen Werken (Fotos, Texte, usw.) ist keine gewerbliche Tätigkeit, sondern eine freiberufliche.
3. Und, um es ganz knifflig zu machen: Würden bei solchen Portalen primär Fotos angeboten, bräuchte man dann eine Zulassung als Fotograf (mit den einhergehenden jährlichen Gebühren der Handwerkskammer)
Nein.
oder zählt das Anbieten solcher Bilder im Internet dann einfach als "Internetdienstleistung"?
Nein. Es handelt sich schlicht und einfach um die Verwertung der Urheberrechte an eigenen Werken.
Konkrete Anlaufstellen, wo man sich zu diesem Thema im Detail informieren kann, werden auch gerne angenommen
Journalisten- und Fotografen-Verbände, z.B. Freelens.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.